Saarländisches Oberverwaltungsgericht weist weitere „Grubenwasser-Klagen“ ab
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. März 2025 ergangenen Urteilen die „Grubenwasser-Klagen“ der Stadt Lebach (2 C 148/24), der Gemeinden Saarwellingen (2 C 151/24) und Nalbach (2 C 152/24) sowie ihrer jeweils für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Zweckverbände abgewiesen.