Auflage der Stadt Neustadt zur Beschränkung auf 15 Trommeln für einen Aufzug zum Hambacher Schloss war rechtmäßig
Die von der Stadt Neustadt/Weinstraße (im Folgenden: Beklagte) gegenüber der Veranstalterin (im Folgenden: Klägerin) einer für Sonntag, den 19. Mai 2024 angemeldeten Versammlung in Neustadt/Weinstraße angeordnete Auflage – Begrenzung des Einsatzes von Trommlern und Musikanten auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln – war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht…