Rheinland-Pfalz

Sieg für Axel-Springer: Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Behandlung eines verstorbenen Patienten

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist vorläufig verpflichtet, der Axel Springer-Verlagsgruppe Auskunft darüber zu geben, ob an einem zwischenzeitlich verstorbenen Patienten nach der Implantation eines Cardiobandes eines bestimmten Herstellers weitere medizinische Eingriffe vorgenommen worden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

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