Außerordentliche Kündigung wegen unzutreffender Dokumentation der Arbeitszeit: Zustimmung des Betriebsrats wird nicht ersetzt
Die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld, durch den die Zustimmung des Betriebsrats zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt worden ist, waren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erfolgreich.