Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts „Neuer Kanzlerplatz“ in Bonn
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 29.11.2024 urheberrechtliche Ansprüche von Architekten wegen der Gestaltung der Fassaden des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn verneint.