Bonner Prediger aus der salafistischen Szene darf vorläufig nicht ausgewiesen und abgeschoben werden
Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Beschwerde der Bundesstadt Bonn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Ausweisung und Abschiebung eines zur salafistischen Szene gehörenden Predigers aus Bonn vorläufig zu stoppen, zurückgewiesen.