Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse dürfen in einer Wuppertaler Klinik nicht mehr vorgenommen werden
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, ein Krankenhaus in Wuppertal aus der Erbringung einer medizinischen Leistung, nämlich der Durchführung von Pankreaseingriffen, herauszunehmen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.