Klinik im Kreis Steinfurt darf vorläufig weiter Hüft- und Kniegelenksrevisionen vornehmen
Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt ab dem 1. April 2025 die Leistungsgruppen Revision Hüftendoprothese (14.3) und Revision Knieendoprothese (14.4) nicht zuzuweisen, ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022…