Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis: Verwaltungsgericht ordnet sofortige Vollziehung an
Damit kann die Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit dem die Betreiberin einer Deponie in Büttelborn verpflichtet wurde, die bei dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis anfallenden nicht gefährlichen, spezifisch freigegebenen mineralischen Abfälle aufzunehmen, sofort vollzogen werden.