Städtebaulicher Entwicklungsbereich „Ostfeld“ – Satzung der Stadt Wiesbaden darf vorerst weiter vollzogen werden
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 21. August 2024 entschieden, dass die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Ostfeld“ bis zu einer Entscheidung über die hiergegen gerichteten Normenkontrollanträge nicht außer Vollzug gesetzt wird.