AStA der Philipps-Universität Marburg zur Durchführung desWahlprüfungsverfahrens bis 28. Februar 2025 verpflichtet
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Beschluss einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Durchführung eines Wahlprüfungsverfahrens hinsichtlich der Wahl zum Studierendenparlament 2024 der Philipps-Universität Marburg begehrt wurde. Dem sind erfolglose Vergleichsverhandlungen zwischen den Beteiligten vorausgegangen.