Polizei löste rechtsextreme Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen auf – Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines Teilnehmers an einer einmaligen Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen als unzulässig abgewiesen. Die Polizei hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt. Dies mit der Begründung, dass die Veranstaltung in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient habe.