Kundgebung zum Thema „Stoppt den Krieg“ darf in Frankfurter Innenstadt stattfinden
Das Verwaltungsgericht hat in seinem stattgebenden Beschluss ausgeführt, die Stadt Frankfurt am Main vermöge nicht die notwendigen Feststellungen zu treffen, die ein Verbot der Versammlung bereits im Vorfeld ausnahmsweise rechtfertigen könne.