Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig
Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.