Streit um Lärmbelästigungen in den Partnachauen: 7,5 Jahre Haft für versuchten Totschlag
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat am 04.02.205 den 49-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.