Klage des Naturschutzbundes gegen Baugenehmigung zum Umbau ehemaliger Rinderställe in Putenmastanlage in Reitwein abgewiesen
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. November 2024 die Klage (Aktenzeichen: VG 7 K 233/23) des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen eine Baugenehmigung zum Umbau von drei ehemaligen Rinderställen in eine Putenmastanlage in Reitwein als unzulässig abgewiesen.