Bayerischer Verfassungsgerichtshof schafft Rechtssicherheit bei „drohender Gefahr“ im Polizeiaufgabengesetz
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht wies drei Meinungsverschiedenheiten und eine Popularklage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) weitestgehend zurück und hat Auslegungshinweise gegeben.