Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt: Klage abgewiesen
In dem Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt (10 K 5449/23) hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage mit Urteil vom 23.04.2024 abgewiesen.