Eilantrag gegen Bauvorhaben „Markgräfliches Palais“ in Karlsruhe erfolglos
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit einem den Beteiligten zwischenzeitlich bekanntgegebenen Beschluss einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neu- und Umbau des teilweise denkmalgeschützten Gebäudekomplexes „Markgräfliches Palais“ im Bereich Karl-FriedrichStraße/Rondellplatz/Markgrafenstraße in Karlsruhe abgelehnt.