Weil der Stadt: Eilanträge gegen Umwandlung des Streuobstbestandes für Baugebiet „Häugern Nord“ auch in 2. Instanz erfolglos
Der Verwaltungsgerichthof (VGH) hat mit den Beteiligten heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom 4. Februar 2025 die Beschwerden zweier Naturschutzverbände gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. November 2024 zurückgewiesen mit denen das Verwaltungsgericht Eilanträge gegen die Umwandlung eines Streuobstbestandes im Baugebiet „Häugern Nord“ abgelehnt hat.