Beschwerde zurückgewiesen: Verfassungsschutz durfte baden-württembergische AfD als Verdachtsfall einstufen
Mit Beschluss vom 11. November 2024 hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg die Beschwerde des AfD-Landesverbands gegen die Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen.