Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verurteilt die Angriffe auf Polizeibeschäftigte in der Silvesternacht auf das Schärfste. Die Helfenden als Zielscheibe zu missbrauchen, sei ein zutiefst widerwärtiges, in keiner Weise nachvollziehbares Verhalten und gehöre schnell und hart bestraft, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Montag in Bremen. Er dankte allen Polizistinnen und Polizisten für ihren engagierten Einsatz zu Jahresbeginn und wünscht den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine schnelle und vollständige Genesung.
Es sei nun, so Kopelke, an den Innenressorts hierzulande, eine gute und vernünftige Lösung zu finden, damit sich eine solche Nacht nicht wiederhole.
Kopelke warnte in diesem Zusammenhang vor ignoranter Gleichgültigkeit. „Solche für unsere demokratische Gesellschaft beschämenden Übergriffe dürfen auf keinen Fall unter der Kategorie Berufsrisiko abgehakt werden. Wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verdienen Polizistinnen und Polizisten wirksamen Schutz“, unterstrich der GdP-Chef.
„Jeder gezielte Angriff auf einen Mensch in Uniform muss zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung mit hartem Urteil führen“, forderte der Gewerkschafter. „Jeder Übergriff auf uns Polizeibeschäftigte muss aktenkundig werden“, nur so lässt sich Kopelke zufolge das tatsächliche und realistische Bild der Gewalt gegenüber Polizeibeschäftigten zeichnen.
„Auf jeden Fall macht das was mit meinen Kolleginnen und Kollegen“, führte Kopelke aus. Diese permanenten Anfeindungen und Übergriffe könnten nicht einfach so mit der Uniform abgestreift werden. Angesichts dessen sei es dringend notwendig, die psychologische und seelsorgerische Betreuung innerhalb der Polizei überall im Land auf einen hohen Standard zu bringen. Zusätzlich seien die Dienstherren in Bund und Land gefordert, wieder deutlich mehr in ihre Fürsorgepflicht für Polizeibeschäftigte zu investieren, unterstrich der GdP-Bundesvorsitzende. Dazu gehörten unter anderem ausreichender Dienstsport, Kuren und Rehabilitationszeiten.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei, Pressemitteilung vom 2. Januar 2022