Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, dass er den Solidaritätszuschlag zumindest für die Jahre 2020 und 2021 mit dem Grundgesetz für vereinbar hält. Den Klägern steht damit endlich der Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht offen. Dort ist bereits eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Abgeordneter der FDP-Fraktion anhängig.
Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer der Familienunternehmer:
„Da politisch hierzu die Mehrheit fehlt, muss wieder einmal das höchste deutsche Gericht als Reformmotor herhalten. Hoffentlich sorgt Karlsruhe mit einer klaren Rechtsprechung nun zügig für Gerechtigkeit. Für die deutschen Unternehmer ist der Soli in der aktuellen Krise zu einer unverhältnismäßigen Belastung mutiert. Sie allein bringen inzwischen fast zwei Drittel des gesamten Solidaritätszuschlags von bald 13 Milliarden Euro auf. Diese Milliarden fehlen ihren Betrieben für Investitionen. Es ist höchste Zeit dieses Relikt betriebsschädigender Schröpfung endlich abzuschaffen. Die Finanzierung des Aufbau Ost endete groß gefeiert bereits Ende 2019.
Mit Recht wurde der Soli in den Neunziger Jahren zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt. Die Belastung, die mehr als drei Jahrzehnte später nur noch von einer kleinen Zahl der Steuerzahler getragen werden muss, kann nur noch als Unternehmer-Strafzuschlag bezeichnet werden. Unabhängig von dem heutigen Urteil des BFH ist die endgültige Abschaffung des Soli daher ein überfälliger und vor allem der einzig sachgemäße Schritt.
Laut einer aktuellen Studie des ZEW belegt Deutschland in Sachen Steuerpolitik im Standortwettbewerb den vorletzten Platz im internationalen Ranking. Die Komplettabschaffung des Soli wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Klar muss dabei sein: Eine Abschaffung des Soli darf nicht mit Steuererhöhung bei den Unternehmern kompensiert werden. Sonst beißt sich die Katze in den Schwanz.“
Quelle: Die Familienunternehmer, Pressemitteilung vom 30. Januar 2023