Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern entschieden, dass Arbeitgeber die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründen dürfen.
 
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer, dazu:
 
„Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes. Nun sind selbst unterschiedliche Gehaltsforderungen beim Einstieg oder das Verhandlungsgeschick von Mitarbeitern keine zulässigen Kriterien mehr für eine leistungsbezogene Entlohnung. Den Arbeitgebern wird damit das Recht genommen, Verträge frei auszugestalten.
 
Unternehmer werden unter Generalverdacht gestellt: Ihnen wird unterstellt, dass sie vorsätzlich diskriminieren würden, so dass der Staat nun auch hier eingreifen müsse. Dabei fußt die Vertragsfreiheit auf den Grundwerten unseres Wirtschaftssystems wie Wettbewerb, Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung. Diese Werte werden nun in den Entgeltverhandlungen wertlos.“

Quelle: DIE FAMILIENUNTERNEHMER, Pressemitteilung vom 17. Februar 2023

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