Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Genehmigungsentwurf für das LNG-Terminal Lubmin scharf. Veröffentlicht hat den Entwurf heute das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Schon bei den Antragsunterlagen des privaten Betreibers Regas hatte die DUH im November auf schwere Mängel hingewiesen. Diese Mängel sind nach erster Prüfung seitens der DUH keineswegs behoben worden. Zwar soll die Genehmigung bis zum 31. Dezember 2031 befristet werden, die Klimafolgen des Projektes bleiben jedoch weiterhin ungeprüft. Zudem werden wesentliche Bestandteile und Umweltfolgen des Projektes gar nicht erst betrachtet. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Shuttle-Schiffe, die bis zu sechs Mal am Tag den ökologisch hochsensiblen Greifswalder Bodden durchkreuzen. Auch der Betrieb des als Umschlaganlage genutzten LNG-Tankers vor der Küste Rügens wird nicht betrachtet. All dies macht die Erteilung einer Genehmigung aus Sicht der DUH unzulässig.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die Behörden ignorieren die Einwendungen der Zivilgesellschaft weitestgehend. Immer noch sind für wesentliche Bestandteile des Projektes noch nicht einmal Antragsunterlagen vorgelegt worden. Die geplante feierliche Eröffnung am Samstag ist ein herber Schlag für den Klimaschutz. Im Wettlauf mit anderen LNG-Standorten möchte Mecklenburg-Vorpommern aber offenbar nicht das Nachsehen haben und räumt deshalb den Weg für das Terminal frei. Das undurchsichtige Vorgehen, die mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung und der vorauseilende Gehorsam gegenüber einem Gaskonzern erinnern fatalerweise an die Klüngelei der Regierung Schwesig mit der Nord Stream 2 AG. Offenbar wurde hier aus den Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt. Wir werden weiter auf ein rechtsstaatliches Verfahren pochen und gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen.“
Schon vor zwei Wochen hatten die Behörden einen angeblichen „Probebetrieb“ des LNG-Terminals zugelassen. Auch auf Rückfrage wurden der DUH die Genehmigungsunterlagen dazu bisher nicht zur Verfügung gestellt. Schon zuvor musste die DUH die elektronische Einsicht der Antragsunterlagen, die eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, gegenüber den Behörden erst erkämpfen. Auch jetzt wird wieder mit zweierlei Maß gemessen: Im Genehmigungsentwurf ist geregelt, dass der Betreiber direkt gegen den Bescheid Klage beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann, während Umweltverbände und andere Beteiligten zunächst einen behördlichen Widerspruch einlegen müssen. Dies bedeutet unterschiedliche Rechte für unterschiedliche Beteiligte.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Es ist ein Lichtblick, dass der Betrieb des Terminals nur begrenzt zugelassen wurde. Daran müssen sich nun auch die Behörden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die dortigen LNG-Terminals ein Beispiel nehmen. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Klimafolgen des Projektes noch nicht einmal überschlägig geprüft wurden. Die Eile bei der Genehmigung ist auch deshalb fehl am Platz, weil in diesem Winter auch laut Einschätzung der Bundesnetzagentur gar kein Gasmangel zu erwarten ist. Damit wäre Zeit gewesen, die Öffentlichkeit ordentlich zu beteiligen und auch die Bedarfsfrage zunächst einmal zu klären, anstatt seitens der Landesregierung fossile Fakten zu schaffen. Dass die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern bei den Klagemöglichkeiten nun auch noch mit zweierlei Maß messen und Umweltverbände benachteiligen, ist ein weiteres trauriges Kapitel in diesem Projekt.“
Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 10. Januar 2023