Nur einen Monat nach dem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023 folgt heute der nächste Paukenschlag in der um mehr als sieben Jahre verspäteten Dieselgate-Aufarbeitung. Der Europäische Gerichtshof hat die Hürden für eine Schadensersatzklage für bis zu 10 Millionen betroffene Dieselfahrer gegen die Autohersteller erheblich gesenkt (Aktenzeichen: C-100 / 21). Während der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor noch den Nachweis einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ verlangte, ist jetzt nur noch der Nachweis einer fahrlässigen Pflichtverletzung notwendig.
„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz. Entscheidend wird nun sein, dass die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen abschließend gerichtlich festgestellt wird. Dazu sind bereits Verfahren zu über 100 Typgenehmigungen gegen das KBA anhängig. Alles spricht dafür, dass diese abschließend so ausgehen, wie das Verwaltungsgericht Schleswig zuletzt in dem Musterfall entschieden hat. Die Zivilgerichte müssen diese verwaltungsgerichtlichen Weichenstellungen übernehmen„, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in allen Dieselgate-Verfahren vertritt.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte diverse Betrugsdiesel durch Freigabebescheide nach einem Software-Update wieder auf die Straße gelassen. Die DUH hatte diesbezüglich geklagt und am 20. Februar 2023 in einem Musterverfahren an einem VW Golf mit dem Motor EA189 gewonnen: Der Freigabebescheid wurde aufgehoben, da nach wie vor unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind. Insgesamt hat die DUH 119 Freigabebescheide für Betrugsdiesel verschiedener Hersteller beklagt. Mittelbar sind bis zu 8,6 Millionen Autos in Deutschland betroffen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert: „Das KBA und das zuständige Bundesverkehrsministerium haben viele Jahre die Profite der Dieselkonzerne über das Wohl der Menschen gestellt. Wir werden mit unseren weiteren Klageverfahren gegen das Kraftfahrtbundesamt sicherstellen, dass alle Betrugsdiesel entweder stillgelegt oder mit einer funktionierenden Abgasanlage nachgerüstet werden.“
Quelle. Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 21. März 2023