Innovationen und technologischer Fortschritt sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung. Der Schutz an geistigem Eigentum ist umso relevanter. Der Mittelstand. BVMW begrüßt daher die Steigerung der Transparenz und Rechtssicherheit bei standardessenziellen Patenten (SEP), welche von der Europäischen Kommission in einem Verordnungsvorschlag festgehalten wurde.
Eine grundsätzliche Entscheidung zu SEP-Lizenzbedingungen ist zentral, um heimische Endnutzer wie Verbraucher und KMU gegenüber internationalen Großkonzernen und SEP-Eigentümern zu stärken. Gleichzeitig gilt es die Besonderheiten mittelständischer SEP-Inhaber bei Prüfung und Registrierung zu beachten.
„Innovationen und geistiges Eigentum müssen geschützt und der offene sowie faire Zugang zu den neuesten standardisierten Technologien muss gewährleistet werden. Dies ist der Schlüssel zum Erhalt der technologischen Souveränität Europas“, so Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des BVMW. „Startups und KMU haben häufig nicht die Ressourcen, um kostspielige Rechtstreitigkeiten und Patent-Verfahren durchzustehen. Der aktuelle intransparente und kostenintensive SEP-Rahmen wirkt sich somit negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen KMU aus“, so Ahlhaus weiter.
Der BVMW fordert unter anderem, dass mittelständischen Anwendern die Möglichkeit gegeben wird, im Kollektiv Lizenzen mit SEP-Inhabern zu verhandeln. „Da die SEP-Inhaber häufig internationale Großkonzerne mit deutlich höherer Verhandlungsmacht sind, könnte durch das gemeinsame Verhandeln homogener Mittelständler die Machtasymmetrie in den Lizenzierungsverfahren reduziert werden. Zudem könnten die anfallenden Transaktionskosten auf mehrere Schultern verteilt und somit auf individueller Ebene reduziert werden“, so Marco Hoffmann, Mitglied der Rechtskommission des BVMW.
Unter anderem beinhaltet der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission die Schaffung eines SEP-Kompetenzzentrums auf europäischer Ebene als zentrale Informations- und Anlaufstelle zu SEPs innerhalb der EU. Zudem sind für KMU erweiterte kostenlose Beratungsmöglichkeiten und Vergünstigungen bei der Registrierung von SEPs und der Prüfung der Wesentlichkeit durch das Kompetenzzentrums eingeplant. Der BVMW hat sich mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung eingebracht.
(c) BVMW, 11.08.2023