„Die moderate Erhöhung von zunächst 41 Cent ab dem 1.1.2024 auf 12,41 Euro je Stunde sowie um weitere 41 Cent auf insgesamt 12,82 Euro ab dem 1.1.2025 zeugen von Augenmaß und Verständnis für die wirtschaftliche Situation Deutschlands. Eine von den Gewerkschaften und von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geforderte Erhöhung auf bis zu 14 Euro hätte die Gefahr der Lohn-Preis-Spirale drastisch erhöht. Gerade für den im internationalen Wettbewerb stehenden Mittelstand hätten nicht durch einen Produktivitätsanstieg gedeckte Lohnerhöhungen fatale Konsequenzen“, so Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des BVMW.
Reallohnverluste von Arbeitnehmern durch die fortwährende Inflation sind nicht durch immer höhere Entgelte zu kompensieren. Es liegt am Gesetzgeber durch Steuersenkungen und Senkungen bei den Sozialabgaben für mehr Netto vom Brutto bei Arbeitnehmern zu sorgen. Der sich abzeichnende gegenteilige Trend sollte schnellstens durch mutige Strukturreformen beendet werden. Die Schallmauer von 40 Prozent bei den Sozialabgaben darf keinesfalls länger überschritten werden. Gleichzeitig muss die Unternehmenssteuer auf ein international konkurrenzfähiges Niveau von 25 Prozent sinken.
Mit der heutigen Empfehlung beweist die Mindestlohnkommission, dass sie Maß und Mitte wahrt und die schwierige Lage der Unternehmen hinsichtlich der hohen Energiepreise, der Inflation und simultaner internationaler Krisen in Betracht zieht.
Der Mittelstand. BVMW fordert die Bundesregierung auf, die Vorschläge der Kommission schnell und möglichst einstimmig zu beschließen und so für Planungssicherheit bei den Unternehmen zu sorgen. Der Mindestlohn darf nicht wie im letzten Bundestagswahlkampf noch einmal politisch instrumentalisiert werden.
(c) BVMW, 26.06.23