Zum EU-Gipfel äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Der Industriestandort Europa ist an einem kritischen Wendepunkt angekommen.“
- „Der Industriestandort Europa ist an einem kritischen Wendepunkt angekommen. Angesichts hoher Energiepreise, überbordender bürokratischer Belastungen sowie eines internationalen Wettlaufs um beste Klimatechnologien wandern Zukunftsinvestitionen zunehmend in die USA und nach China ab. Der Europäische Rat muss jetzt die Trendwende einläuten und Maßnahmen zur Steigerung von Europas Wettbewerbsfähigkeit anstoßen.
- Die EU sollte Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Sektoren beschleunigen. Das neue Tempo, das den Ausbau erneuerbarer Energien pusht, muss auch für Industrieanlagen gelten. Zudem sind dauerhaft wettbewerbsfähige Energiepreise, der unbürokratische Zugang zu Fördermitteln und Investitionsprogrammen sowie der Zugang zu den notwendigen Rohstoffen im Übergang zur Netto-Null-Wirtschaft von zentraler Bedeutung.
- Europa muss dringend das regulatorische Umfeld für privatwirtschaftliche Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeit insgesamt verbessern. Der von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigte Wettbewerbsfähigkeits-Check für europäische Gesetze sollte zügig in die Tat umgesetzt werden. Die Europäische Kommission muss ausufernde Berichtspflichten und kleinteilige regulatorische Belastungen für Unternehmen jetzt konsequent abbauen. Die EU braucht dringend einen neuen Regulierungsansatz, der auf Innovationen und Investitionsanreize statt einseitig auf immer schärfere klima- und umweltpolitische Vorschriften setzt.
- Die EU sollte die Vollendung des Binnenmarkts in allen Bereichen zum übergeordneten Ziel nationaler und europäischer Initiativen machen. Europas langfristige Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und internationaler Einfluss hängen maßgeblich von einem starken Heimatmarkt ab. Die EU-Institutionen sollten sich auf ambitionierte und konkrete Maßnahmen und einen klar definierten Zeitrahmen für die weitere Integration des Binnenmarkts verständigen. Nationale Befindlichkeiten in den Mitgliedstaaten dürfen nicht länger als Vorwand dienen, um die Vertiefung des Binnenmarkts zu blockieren.“
Quelle: BDI, Pressemitteilung vom 23. März 2023