Die Preisentwicklung an den Energiebörsen war in den vergangenen zwei Jahren von extremen Anstiegen und Preisspitzen geprägt. Innerhalb weniger Monate haben sich die Börsenpreise für Strom und Gas vervielfacht. Das ließ auch nach und nach die Endkundenpreise steigen. Nun gibt es zumindest bei den Gaspreisen erste Anzeichen dafür, dass sich der Markt beruhigt.
Die neue BDEW-Gaspreisanalyse zu den Endkundenpreisen zeigt: Einzelne Gasversorger konnten ihre Preise wieder senken. So liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden im Februar 2023 bei 18,15 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) im Einfamilienhaus (EFH, Jahresverbrauch von 20.000 kWh) bzw. 17,72 ct/kWh im Mehrfamilienhaus (MFH, Jahresverbrauch von 80.000 kWh). Im vierten Quartal 2022 lagen die Durchschnittspreise für die Kilowattstunde Gas noch bei 20,04 ct/kWh (EFH) bzw. 19,81 ct/kWh (MFH). Im Gasgroßhandel sind Anzeichen für eine länger anhaltende Entspannung der Preissituation erkennbar, auch im Hinblick auf die nächsten Monate und im kommenden Jahr. Allerdings liegen die Preise noch immer rund viermal höher als im langjährigen Mittel vor der dem ersten Anstieg der Energiepreise 2021.
„Die ersten Preissenkungen einzelner Gasversorger zeigen, dass der Wettbewerb am Gasmarkt funktioniert und die Energieversorger, sobald es ihre Beschaffungssituation erlaubt, Preissenkungen weitergeben“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Tatsache ist aber auch, dass Gasversorger trotz allem noch die hohen Börsenpreise des vergangenen Jahres weitergeben müssen. Die meisten Unternehmen beschaffen Gas langfristig, zum Teil mehrere Jahre im Voraus. Lieferverträge für das laufende Jahr mussten daher schon im vergangenen Jahr zu den sehr hohen Preisen im Großhandel abgeschlossen werden. Viele Versorger können ihre Preise daher noch nicht senken oder müssen sie unter Umständen noch erhöhen, da sie ihre gestiegenen Beschaffungskosten weitergeben müssen. Um die betroffenen Kundinnen und Kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen geschaffen.“
Beim Strom schlagen sich noch die hohen Beschaffungskosten der Versorger nieder. Zuletzt ist der durchschnittliche Haushaltskundenpreis hier noch einmal angestiegen: Von 40,07 ct/kWh im vierten Quartal 2022 auf 48,12 ct/kWh im Januar 2023. Die Preisanstiege der vergangenen zwei Jahre waren bei Haushaltskundenpreisen für Strom jedoch deutlich moderater als bei Gas.
„Sowohl auf dem Gasmarkt als auch auf dem Strommarkt gilt: Jedes Unternehmen hat seine individuelle Beschaffungsstrategie und jede Beschaffungsstrategie wirkt sich unterschiedlich auf die Bildung der Endkundenpreise aus“, erklärt Andreae. „Dies führt dazu, dass es Unternehmen gibt, die mit einer kurzfristigeren Beschaffungsstrategie ihre Preise beispielsweise nun schon stärker senken können als andere. Dafür mussten sie im vergangenen Jahr aber auch stärker erhöhen. Bei anderen gibt es trotz der Turbulenzen an den Energiemärkten im vergangenen Jahr weniger große Schwankungen.“
Ziel einer jeden Beschaffungsstrategie sei es, Kundinnen und Kunden eine sichere Energieversorgung zu möglichst günstigen Preisen anbieten zu können. „Der Wettbewerb am Gasmarkt und am Strommarkt ist trotz Energiepreisbremsen intensiv. Für alles über 80 Prozent der zugrundeliegenden Verbrauchsprognose gelten immer noch die Marktpreise. Zudem werden schon heute langfristige Verträge geschlossen, die über den Befristungszeitraum der Energiepreisbremsen hinausgehen. Kein Unternehmen kann es sich erlauben, seine Preise nicht zu senken, wenn es nur irgendwie möglich ist. Neben der Preishöhe sind aber auch anderen Kriterien wie Ansprechbarkeit vor Ort, Seriosität oder Preisgarantien wichtige Argumente bei der Entscheidung der Kundinnen und Kunden.“
Hintergrund: Beschaffungsstrategien von Energieversorgern
Viele Energieversorger beschaffen die benötigte Energie langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Mit dieser Strategie minimieren sie das Risiko stark schwankender Börsenpreise. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Endkundenpreis aus. So sinkt der Gas- und Strompreisbestandteil ‚Beschaffung‘ nicht im gleichen Umfang, wenn die Börsenpreise fallen. Umgekehrt steige dieser Preisbestandteil nicht in gleichem Umfang, wenn die Preise an der Börse deutlich steigen. Die langfristige Strategie der Versorger glätte die Entwicklungen an den Energiebörsen und schütze die Kunden vor starken Preissprüngen. Die BDEW-Gaspreisanalyse finden Sie hier.
Die BDEW-Strompreisanalyse finden Sie hier
Quelle: BDEW, Pressemitteilung vom 9. Februar 2023