Das Bundeswirtschaftsministerium hat beim heutigen 2. Windgipfel seine Strategie für den Ausbau der Windenergie an Land vorgestellt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„In keinem Feld der Erneuerbaren Energien sind die Herausforderungen aktuell so groß wie bei der Windenergie an Land: Um die für 2030 gesetzten Ausbauziele zu erreichen, brauchen wir eine Verdreifachung der Ausbaugeschwindigkeit. Die Windenergie-an-Land-Strategie setzt wichtige Impulse, um diese Herausforderung anzugehen. Das gilt insbesondere für die dort genannten weiteren Maßnahmen zur kurzfristigen Flächenmobilisierung. Eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Flächen, ist die Grundlage für einen zügigen Ausbau der Windenergie an Land.
Zusätzlich wäre es allerdings dringend notwendig, das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik für Windenergie-Projekte auszuweisen, bereits bis Ende 2025 planerisch umzusetzen. Die aktuelle Frist zur Realisierung bis zum Jahr 2032 greift viel zu spät. Entscheidend ist auch, dass die Kommunen schnell mehr Handlungsspielräume bei der Ausweisung von Flächen erhalten. Beim Repowering brauchen wir die den Grundkonsens, dass genehmigt wird, wenn das Projekt keine Verschlechterung mit sich bringt.
Die Bundesregierung hat erkannt, dass das große Hemmnis für den Ausbau der Windenergie an Land langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen Unsicherheiten in der Projektrealisierung sind. Ein großer Hebel wäre, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden klare Regelungen, die ohne weitere Auslegungsspielräume eindeutig und einfach angewendet werden können, an die Hand zu geben. Das gilt insbesondere für das Artenschutzrecht. Idealerweise sollte die unklaren Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ausgeräumt werden. In jedem Fall braucht es aber einen einheitlichen, verbindlichen und praktikablen Leitfaden, um Entscheidungen über Genehmigungen für Windenergieanlagen rechtssicher und zügig treffen zu können. Damit es hier nicht wieder zu einem Flickenteppich aus unterschiedlichen Länderleitfäden kommt, ist der in der Wind-an-Land-Strategie angekündigten Vollzugseitfaden des Bundes zum Bundesnaturschutzgesetz wichtig.
Beim Ausbau der Windenergie an Land brauchen wir eine Gelingenshaltung bis in jede Amtsstube. Der Grundgedanke sollte sein, Projekte zu realisieren und den Ausbau der erneuerbaren voran zu bringen.
Massiver Personalmangel in Behörden und umständliche Prozesse bremsen die Beteiligten aber immer wieder aus. Mehr Personal, weniger Bürokratie und eine vollständige Digitalisierung der Genehmigungsprozesse sollten das gemeinsame Ziel sein.
Zudem ist es unerlässlich, den Ausbau des Stromnetzes als Grundvoraussetzung für die Energiewende im gleichen Tempo voranzubringen. Wir setzen uns deshalb im Rahmen des EU-Prozesses zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für effektive Beschleunigungsmaßnahmen zum Ausbau der Netze auf allen Ebenen ein. Im nationalen Recht kann der Ausbau schon jetzt vorangetrieben werden, indem das „überragende öffentliche Interesse“, das für Verteilnetze unterhalb von 110 kV jüngst im Außenbereich von Ortschaften etabliert wurde, auch für den Innenbereich geregelt wird.
Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Die Windenergie-an-Land-Strategie geht viele dieser Punkte an. Darüber hinaus müssen aber weitere Flaschenhälse, wie Fachkräftemangel und Ausstattung in den Behörden konsequent abgebaut und gleichzeitig neuen Hemmnisse vermieden werden.“