Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 Ausgaben in Höhe von rund 935 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 22,5 Millionen Euro weniger als das Soll für 2021. Ein Grund dafür ist der Neuzuschnitt der Ministerien. Im Zuge der Regierungsbildung wanderte die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz (ehemalige Kapitel 0901, Soll 2021: 41,8 Millionen Euro) zum Bundesumweltministerium.
Im kleinsten Einzelplan aller Ministerien stellen die Personalausgaben mit summiert rund 597 Millionen Euro (Soll 2022: 593 Millionen Euro) den größten Ausgabeposten dar. Die höchsten Gesamtausgaben fallen für das Deutsche Patent- und Markenamt (245,2 Millionen Euro) an. Neben dem Patent- und Markenamt fallen das Bundesamt für Justiz und diverse Bundesgerichte in den Geschäftsbereich des Ministeriums.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums sind insgesamt Einnahmen in Höhe von 644,8 Millionen Euro ausgewiesen, die zu großen Teilen auf das Bundesamt für Justiz sowie das Deutsche Patent- und Markenamt entfallen. Die Einnahmen sollen um 20 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr.
Mit dem Wegfall des Kapitels Verbraucherpolitik gibt es in dem Einzelplan kein eigenständiges Programmkapitel mehr. Im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (Kapitel 0710) sind Ausgaben in Höhe von 38,5 Millionen Euro (Soll 2021: 34,5 Millionen Euro) vorgesehen. Unter anderem sind mehr Mittel für die Stiftung Forum Recht eingeplant. Die Zuführung soll von 2,5 auf rund 3,5 Millionen Euro steigen. Im Titel „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft“ ist ein Ausgabeaufwuchs von rund 6,7 auf rund 7,2 Millionen Euro geplant.
Der Etat des Ministeriums selbst (Kapitel 0712) soll von 114,9 auf 127,5 Millionen Euro aufwachsen. Die Mehrausgaben sind vor allem für Personalausgaben geplant, die von 63,6 auf 73,4 Millionen Euro steigen sollen.
Der Etat des Bundesgerichtshofes (Kapitel 0713) soll geringfügig von 53,6 auf 52,6 Millionen Euro sinken. Die Personalausgaben machen mit 41,2 Millionen Euro (Soll 2021: 42 Millionen Euro) den größten Ausgabeposten des obersten Gerichtshofes des Bundes für Zivil- und Strafsachen aus.
Für den Etat des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) sind Ausgaben in Höhe von 64,6 Millionen Euro eingeplant. Das sind etwa 2,3 Millionen Euro weniger als im Soll für 2021. Größter Ausgabeposten sind Ausgaben für „Zuweisungen und Zuschüsse“ mit geplanten 26,7 Millionen Euro. Diese entfallen komplett auf den Titel „Verwaltungskostenerstattung an Länder“.
Der Ausgabeansatz des Bundesverwaltungsgerichts (Kapitel 0715) soll um 8,8 Millionen Euro auf 24,6 Millionen Euro sinken. Grund dafür sind geringere Ausgaben für Personal in Höhe von 15,2 Millionen Euro (Soll 2021: 18,5 Millionen Euro) und für Investitionen mit 1,4 Millionen Euro (Soll 2021: 5,7 Millionen Euro). In 2021 waren im Kapitel „Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik“ überdurchschnittliche hohe Investitionsausgaben veranschlagt worden.
Im Etat des Bundesfinanzhofes (Kapitel 0716) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 20,5 Millionen Euro und damit 3,3 Millionen Euro weniger als im Vorjahr vorgesehen. Mit 14,2 Millionen Euro (Soll 2021: 16,4 Millionen Euro) stellen die Personalausgaben den größten Ausgabeposten dar.
Der Ansatz des Bundespatentgerichts (Kapitel 0717) soll von 16,7 auf 17,4 Millionen Euro steigen. Auch in diesem Etat sind die Personalausgaben mit rund 15 Millionen Euro (Soll 2021: 15,4 Millionen Euro) der größte Ausgabeposten.
Beim Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 99,1 Millionen Euro veranschlagt. Das sind rund zwei Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Auf die Personalausgaben fallen in diesem Kapitel 59,1 Millionen Euro, rund 0,4 Millionen Euro weniger als im Soll 2021. Das Bundesamt soll laut Entwurf in diesem Jahr Einnahmen in Höhe von 137 Millionen Euro (Soll 2021: 132,2 Millionen Euro), davon sollen 135,2 Millionen Euro (Soll 2021: 130 Millionen Euro) auf Gebühren und sonstige Entgelte entfallen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) soll in diesem Jahr mit 245,2 Millionen Euro rund 11,1 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Vorjahressoll. Die Personalausgaben sollen rund 170 Millionen Euro betragen. Als Einnahmen werden in diesem Jahr 455,4 Millionen Euro (Soll 2021: 440 Millionen Euro) ausgewiesen, die fast vollständig auf „Gebühren für gewerbliche Schutzrechte“ entfallen sollen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 139 vom 25. März 2022