Die Unionsfraktion sieht die Sicherheit der Energieversorgung aktuell vor großen Herausforderungen. Deshalb haben die Abgeordneten von CDU und CSU einen Gesetzentwurf (20/5984) zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung vorgelegt – das „Stromversorgungssicherungsgesetz – SVSG“.
Ein Energieversorgungsnotstand müsse durch die Hebung aller Potenziale abgewendet werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehöre sowohl ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien als auch die befristete Laufzeitverlängerung der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke. Es bestehe ein hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleistung. Außerdem solle durch die Laufzeitverlängerung das Stromangebot erhöht und dadurch der Strompreis gesenkt werden. Der Weiterbetrieb trage darüberhinaus dazu bei, dass weniger Gas verstromt werde.
Mit dem Gesetz solle neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorgesorgt werden, heißt es zur Begründung des Gesetzesvorhabens. „Da sich die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen durch die Bundesregierung – zum Beispiel im Hinblick auf die Energiepreisbremsen, den Härtefallfonds oder etwa die Energiepreispauschale für Studierende – weiterhin verzögert, die Maßnahmen der Regierungskoalition teilweise keine Entlastungswirkung erzielen und die mittelfristige Entwicklung der Strompreise einen Anstieg erwarten lässt, sind weitere Entlastungen beim Strompreis geboten.“ Daher solle mit dem Gesetzentwurf durch die befristete Absenkung der Stromsteuer ein Beitrag zur Entlastung, besonders auch für Wirtschaft und Mittelstand, geleistet werden. Private Haushalte sollen darüber hinaus über die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Stromlieferungen entlastet werden.
Konkret sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie zur befristeten Laufzeitverlängerung durch die Änderung des Atomgesetzes vor. Das bisherige Enddatum für den Leistungsbetrieb von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland soll auf den 31. Dezember 2024 verschoben werden, der Deutsche Bundestag bis spätestens zum 30. September 2024 über eine weitere Verlängerung der Befristung entscheiden. Die bisherige Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen solle aufgehoben werden, um die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesrepublik Deutschland nicht anzutasten. Die Ausnahme für das Ausbleiben der eigentlich 2019 durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) soll verlängert und mit einem fixen Datum versehen werden, bis wann sie betriebsbegleitend abzuschließen ist. Ein sinkendes Sicherheitsniveau sei bei einem Weiterbetrieb über den 15. April 2023 hinaus nicht zu erwarten. Auch während der befristeten Laufzeitverlängerung obliege es den zuständigen Atomaufsichtsbehörden, die gesetzlich normierte Schadensvorsorge zu überwachen und zu gewährleisten.
Durch die befristete Stromsteuersenkung ergäben sich dem Entwurf zufolge für den Bund geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im mittleren einstelligen Milliarden-Bereich, und durch die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für Bund, Länder und Kommunen geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im unteren einstelligen Milliarden-Bereich.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 204 vom 16. März 2023