In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur deutschen Vorratsdatenspeicherung fordert die Unionsfraktion ein anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. In einem Antrag (20/3687) verlangt sie von der Bundesregierung, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt. In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union. Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten.
Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 494 vom 28. September 2022