Die heute im Bundeskabinett beschlossene Reform des Sanktionenrechts ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Strafsystem und der Startschuss für die Beratungen im Parlament. Ziel ist die Entlastung von Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in Haft müssen, die angemessene Bestrafung von frauen- und queerfeindlichen Straftaten sowie die Reform des Maßregelvollzugs bei suchtkranken Straftätern. Insbesondere bei den Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir uns im parlamentarischen Prozess für noch mehr Verbesserungen einsetzen.
Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:
„Eine steigende Zahl von Menschen befindet sich wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in Haft. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen treffen oft bereits benachteiligte Bevölkerungsgruppen und verschärfen soziale Ungleichheit. Der Regierungsentwurf sieht bislang wenige Maßnahmen vor, um Ersatzfreiheitsstrafen möglichst ganz zu vermeiden. Deswegen werden wir uns im parlamentarischen Prozess für eine noch bessere Unterstützung bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen.
Die zunehmenden gewalttätigen Übergriffe auf queere Menschen in den letzten Jahren und die weiterhin erschreckend hohe Zahl an Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen richten sich oft gegen die Selbstbestimmung von Frauen und queeren Menschen. Werden Taten begangen wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung des Opfers, muss dies klar benannt werden und zu höheren Strafen führen. Dies werden wir im Gesetz klarstellen.“
Johannes Fechner, zuständiger Berichterstatter:
„Zu viele Straftäter ohne tatsächliche Suchterkrankung wollen eine Therapie im Maßregelvollzug, damit sie keine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten müssen. Die Entziehungskliniken sind dadurch massiv überlastet und für tatsächlich suchtkranke Straftäter fehlen Therapieplätze. Es droht, dass diese freigelassen werden müssen, weil für sie kein Klinikplatz frei ist. Wir müssen gesetzlich verhindern, dass sich Straftäter vor ihrer Haft drücken können. Darum ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen hat, den wir zügig im Parlament beraten und beschließen wollen. Unser Dank gilt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die sehr fundierte Vorarbeit für diesen Gesetzesentwurf geleistet hat.“
Quelle: SPD-Fraktion, Statement vom 21. Dezember 2022