Simona Koß, zuständige Berichterstatterin:

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend eine Reihe von Erleichterungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Bundesvertriebenengesetz beschlossen. Diese betreffen insbesondere ein einfacheres Bekenntnis zum deutschen Volkstum, obgleich ein früheres Bekenntnis zu einer anderen Volkszugehörigkeit festgehalten wurde, das sogenannte „Gegenbekenntnis“. Außerdem wird die Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft dauerhaft bei den Behörden gespeichert. Und es wird Erleichterungen geben für Antragstellende, die das Herkunftsgebiet kriegsbedingt länger als sechs Monate verlassen müssen.

„Insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich die Lebensumstände vieler Deutschstämmiger vor allem in der Ukraine und in Russland  dramatisch verschlechtert. Viele müssen fliehen, oder werden als nationale Minderheit diskriminiert. Mit dem beschlossenen Gesetz wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung zu regeln, dass zumindest eine länger als sechsmonatige kriegsbedingte Flucht dem Antragstellenden nicht zum Nachteil gereicht.

Unter dem erstarkten Nationalismus in Russland leiden Minderheiten besonders. Es darf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn Behörden ihre deutsche Abstammung aus Dokumenten tilgen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 zum Bekenntnis zum deutschen Volkstum gab es zudem deutlich höhere Hürden für die Anerkennung als Spätaussiedler, wenn ein anderslautendes früheres Bekenntnis vorlag. Mit der Neuregelung wird die Rückkehr zur alten Verwaltungspraxis ermöglicht.

Das Gesetz enthält ferner eine Entfristung der Beschäftigungsduldung.“

Cookie Consent mit Real Cookie Banner