Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung werden in dieser Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen. Um den Wohlstand hierzulande zu sichern, müssen wir in den kommenden Jahren sowohl die inländischen Potenziale stärker nutzen als auch mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland gewinnen. Statt diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, brauchen wir beide gleichermaßen. Genau das wird mit den beiden Gesetzen ermöglicht.
Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland eines der modernsten Einwanderungsgesetze weltweit. Damit bekennt sich die Ampelkoalition klar dazu, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und auch sein möchte. Nach der überfälligen Einigung auf europäischer Ebene zum Neustart des gemeinsamen Europäischen Asylsystems gelingt ein weiterer zentraler Schritt. Damit können wir dem Fachkräftemangel entgegentreten und nach Jahren des Stillstands einen geordneten und fest strukturierten Rahmen für die Migration schaffen. Die klare Trennung zwischen Erwerbsmigration und der gemeinsamen, solidarischen Asyl- und Fluchtmigration bleibt bestehen. Qualifikation, Erfahrung oder Potenzial – das sind die drei Säulen, um zukünftig zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann dann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, wenn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorgewiesen werden und ein Mindestgehalt oder Tarifvertrag vorliegt. Die Einführung der Chancenkarte erlaubt es außerdem, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Klar ist, mit dem neuen Einwanderungsrecht sind wir für den internationalen Wettbewerb um die klugen Köpfe bestens gewappnet.“
Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:
„Mit dem Gesetz zur Förderung der Aus- und Weiterbildung führen wir eine Ausbildungsgarantie ein. Wir sorgen dafür, dass alle ausbildungsinteressierten Jugendlichen eine Ausbildung machen können. Eine Berufsausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Das Weiterbildungsgesetz unterstützt dazu auch alle, die bereits einen Abschluss haben, die in einer sich rasant verändernden Welt aber trotzdem immer wieder neue Kompetenzen für ihren aktuellen oder einen gänzlich neuen Job erwerben müssen. Weiterbildung wird deshalb künftig besser gefördert und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe vereinfacht. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir zudem erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen künftig besser gefördert werden sowie insgesamt die Komplexität der Förderung reduziert. Außerdem wird mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Instrument eingeführt, um Beschäftigten, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, zu unterstützen.“