Das Bundeskabinett hat heute den lang erwarteten Gesetzentwurf für eine Verbandsklage für Verbraucherverbände beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir den kollektiven Rechtsschutz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter stärken.
Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:
„Der lang erwartete Gesetzentwurf, mit dem Verbraucherverbände zukünftig Schadenersatz und auch andere Leistungen im Namen der Verbraucher:innen kollektiv einklagen können, enthält gute Ansätze für eine effektive Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass das neue Klageverfahren seine Ziele nachhaltig erreicht: Verbraucher:innen einfach und schnell zu ihrem Recht verhelfen, die Justiz von Massenverfahren entlasten und den redlichen Wettbewerb stärken.
Wir werden den Gesetzentwurf genau prüfen und darauf achten, dass die Hürden für Verbände nicht zu hoch sind; sei es bei der Anzahl der glaubhaft zu machenden Fälle oder bei den Kosten.“
Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:
„Verbraucher:innen sollen in der Breite von den Klagen profitieren und nicht weiterhin aus Unsicherheit in Individualklagen gezwungen werden.
Wir begrüßen daher, dass die Frist zur Eintragung ins Klageregister entgegen der vorherigen Diskussion länger ausfällt und nun bei zwei Monaten nach dem ersten Termin liegt. Damit Verbraucher:innen rechtssicher von dem Klageverfahren profitieren können, müssen aus Sicht der SPD–Bundestagsfraktion noch weitere Stellschrauben gedreht werden. Hierfür werden wir uns im parlamentarischen Verfahren die nötige Zeit nehmen.“