Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für das SprinD-Freiheitsgesetz beschlossen. Erstmalig wird damit das Handeln der Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) auf eine stabile gesetzliche Basis gestellt.
„Die Ampel verbessert mit dem SprinD-Freiheitsgesetz die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Agentur für Sprunginnovationen substanziell, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die SprinD kann damit zukünftig freier agieren und investieren.
Die SprinD ist seit Dezember 2019 erfolgreich ins Arbeiten gekommen. Sie hat in ihrer kurzen Existenz bereits einige Erfolge aufzuweisen. Schon heute ist sie in der Lage Innovatorinnen und Innovatoren bei der Umsetzung ihrer Ideen schnell und umfangreich zu unterstützen. Vor allem hat die SprinD die internationale Sichtbarkeit für Projekte mit Sprunginnovationspotenzial spürbar erhöht und fördert damit Deutschland als Innovations- und Technologiestandort.
Mit dem SprinD -Freiheitsgesetz wollen wir die Agentur noch wirksamer und agiler machen. Wir lockern die Pflichten zur Rückkopplung der Tätigkeiten mit dem Bund, ermöglichen die Beteiligung der Agentur an Unternehmen und die Vergabe von Darlehen. Auch in der Haushaltsführung bekommt die SprinD mehr Flexibilität.
Im parlamentarischen Verfahren gilt es aus unserer Sicht, noch entscheidende Fragen zu beantworten. Wir werden darauf achten, dass die neuen Freiheiten der Agentur für Sprunginnovationen mit der gebührenden Transparenz einhergehen und die strategische Ausrichtung der SprinD verbessert wird.“