Holger Mann, zuständiger Berichterstatter:
Heute hat der Ausschuss für Bildung und Forschung das SprinD-Freiheitsgesetz beschlossen, das in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet und zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) wurde im Dezember 2019 gegründet und bekommt nun eine gesetzliche Grundlage.
„Mit dem SprinD-Freiheitsgesetz geben wir der Agentur mehr Freiheiten durch neue Beteiligungsformen und Finanzierungsinstrumente, um Sprunginnovationen in Deutschland und Europa zu fördern.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Verfahren den Auftrag für die SprinD geschärft. Mit mehr Freiheiten geht mehr Verantwortung einher. Mit unseren Änderungen halten wir fest: Die Förderung von Sprunginnovationen soll zu Wertschöpfung in Deutschland und Europa beitragen und das entstehende geistige Eigentum sichern. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf Wirkung und Verfahren beschränkt. Sprunginnovationen sollen im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die Resilienz der Gesellschaft zu stärken und unseren Wohlstand zu sichern. Damit leisten sie einen Beitrag dazu, das Leben der Menschen zu verbessern und negative Einflüsse auf die Umwelt zu minimieren oder gar umzukehren.
Wir übertragen hoheitliche Rechte und Aufgaben des Staates an eine GmbH. Im Gegensatz zur Finanzierung durch private Akteure, muss es bei der staatlichen Förderung von Innovationen darum gehen, einen gesellschaftlichen Mehrwert zu erzielen. Das wurde auch in der Anhörung zum Gesetz im Ausschuss für Bildung und Forschung am 8. November deutlich. Die SprinD ist in diesem Sinne bereits gut ins Arbeiten gekommen. Wir freuen uns, dass die Agentur dafür nun noch mehr Möglichkeiten bekommt.“