Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
Im vergangenen Winter hat der Deutsche Bundestag seine Einführung beschlossen, heute startet der Amateurmusikfonds mit einem Volumen von fünf Millionen Euro. Durch ihn werden die bestehenden Bundeskulturfonds um eine ausgesprochen wichtige Komponente ergänzt. Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich sehr über diese Förderung in die Breite der Amateurmusikwelt, die sich oft ehrenamtlich organisiert und einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe an Musik leistet.
„Es ist ein großer Tag für die Amateurmusik und alle, die sich seit Jahren in ihr engagieren: Ab heute können sich Orchester, Chöre, Musikbands und viele weitere Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik für eine Förderung auf Bundesebene bewerben. Auf Initiative der Ampel-Fraktionen wurde die Einführung des Fonds im vergangenen Jahr im Zuge der Haushaltsverhandlungen zusätzlich durchgesetzt. Der neue Fonds als parlamentarische Initiative und die Bundesförderung der Amateurmusik waren für die SPD-Bundestagsfraktion das prioritäre kulturpolitische Projekt. Der Amateurmusikfonds mit einem zunächst einmaligen Volumen von fünf Millionen Euro soll den gesellschaftlich-kulturellen Wert der Amateurmusik unterstützen und ihre wichtige Arbeit sichtbarer machen.
Als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir diese Förderung sehr. Mit dem Amateurmusikfonds wird nun erstmals ein Bereich bedacht, in dem deutschlandweit etwa 14 Millionen Menschen und 100 Tausend Ensembles aktiv sind. Die lebendige Amateurmusik zeichnet sich nicht nur durch ihr gesellschaftliches Engagement und viel Kreativität aus. Sie vermag es auch, die Gesellschaft in ihrer Vielfalt abzubilden und für Musik zu begeistern. Ihre Förderung ist auch deswegen besonders relevant, weil die lokalen Strukturen oft durch ehrenamtliche Tätigkeiten getragen werden und zudem unter hohen Einbußen in den Pandemiejahren gelitten haben.
Für die Bearbeitung der Anträge ist der Bundesverband ‚Chor & Orchester e.V.‘ verantwortlich. Eine Antragsstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Lokale Projekte können dabei bis zu 10.000 Euro, überregionale beziehungsweise bundesweite Projekte bis zu 75.000 Euro erhalten.“