Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Gründung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland wird heute auch eine Neuregelung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Zukünftig muss die Bundesärztekammer bei der Formulierung der Richtlinien zur Blutspende sicherstellen, dass keine Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass Spendetermine auch von Ferne unter dem Einsatz telemedizinischer Verfahren durch eine ärztliche Person betreut werden können.
„Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen abzuschaffen – nötigenfalls auch gesetzlich. Dieses Versprechen setzen wir mit diesem Gesetz um.
Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben. Umso mehr freue ich mich, dass wir hier jetzt schnell gehandelt haben.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für die bisherige Diskriminierung. Leider sind viele Menschen, was HIV und AIDS angeht, gedanklich noch in den 80er-Jahren hängen geblieben. Viele Länder sind hier inzwischen weiter, ohne dass die Qualität der Blutkonserven sich verschlechtert hat.
Der Versuch, die Situation über den Dialog zu verbessern, war in den letzten Jahren nicht erfolgreich. Deswegen haben wir, wie angekündigt, den Weg über das Gesetz gewählt. Wir sind uns sicher, dass die Umsetzung schnell erfolgt.
Die darüber hinaus ermöglichte telemedizinische Betreuung durch Ärzte ist ebenfalls längst überfällig und erleichtert die Organisation der Blutspendetermine.“