Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Die Ampel will damit den Kommunen und den Ländern Entscheidungsspielräume bei der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen eröffnen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt zur notwendigen Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Zur vollständigen Umsetzung des Koalitionsvertrages muss im Anschluss eine entsprechende Anpassung der Straßenverkehrsordnung erfolgen.
Dorothee Martin, verkehrspolitische Sprecherin:
„Der Entwurf liefert das Fundament für alle Kommunen, die die Mobilität bei sich vor Ort verbessern und den öffentlichen Raum lebenswerter gestalten wollen. Mit der Aufnahme der neuen Ziele Gesundheitsschutz, Klima- und Umweltschutz sowie städtebauliche Entwicklung bekommen Städte und Kommunen künftig einen größeren Ermessensspielraum. Die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist eine gute Grundlage für eine anschließende Änderung der Straßenverkehrsordnung. Damit hält die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Kommunen haben aktuell große Probleme, verkehrliche Maßnahmen wie das Tempo 30, Fußgängerüberwege und Radwege anzuordnen. Vieles muss kleinteilig begründet werden, manches kann aufgrund der restriktiven Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung gar nicht umgesetzt werden. Das wird nun geändert.“
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:
„Die politischen Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden vor Ort wollen Radfahrerinnen und Fußgänger schützen. Die aktuelle Rechtslage lässt dies häufig nicht zu, so dass in der Abwägung dem motorisierten Straßenverkehr häufig Vorrang eingeräumt werden muss. Die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die Aufnahme der zusätzlichen Ziele werden daher für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen sorgen. Darüber hinaus halte ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Klarstellung für notwendig, dass die Ziele Leichtigkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gelten. Im Arbeitsschutz haben wir die Vision Zero bereits erreicht. Auch im Straßenverkehrsrecht muss dies der leitende Gedanke unseres Handelns sein.“