Mit der Digitalisierung der Bauleitplanverfahren sorgen wir für eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und greifen mit drei zusätzlichen Vorhaben zugleich aktuelle Herausforderungen auf, stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen und sorgen für wesentliche Verbesserungen für die Menschen vor Ort.
Claudia Tausend, stellvertretende baupolitische Sprecherin:
„Mit diesem Gesetzesentwurf ist es gelungen, baurechtliche Änderungen in drei wichtigen Bereichen aufzugreifen, mit denen wir die Kommunen und die Menschen vor Ort unterstützen. Nach den Erfahrungen mit der verheerenden Flut im Ahrtal verbessern und verstetigen wir die Regelungen für den Wiederaufbau nach Katastrophen. Damit sichern wir die Handlungsfähigkeit der Akteure vor Ort und ermöglichen künftig eine schnellere und nachhaltigere Hilfe für Betroffene.
Mehr Planungssicherheit geben wir den Gemeinden zudem bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete, indem wir die Möglichkeit zur Abweichung von den geltenden Vorgaben des Bauplanungsrechts bis Dezember 2027 verlängern. Auch soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Beratungsstellen können künftig einfacher und in den Gebieten, wo Bedarf besteht, zugelassen werden.
Wir stellen die Weichen, die Energiewende gemeinsam und entschlossen voranzubringen. Dafür geben wir den Kommunen mehr Spielräume bei der Befreiung von Bebauungsplänen, erklären Windenergie- und Solaranlagen in Gewerbe- und Industriegebieten ausdrücklich für zulässig und privilegieren den Ausbau sogenannter Agri-PV-Anlagen im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.“
Isabel Cademartori, zuständige Berichterstatterin:
„Digitale Verfahren müssen von der Ausnahme zum Standard werden, in den Behörden und in der Bauwirtschaft selbst. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir das Gesetz zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren auf den Weg gebracht haben. Damit werden die Fristen zur Genehmigung der Bauleitpläne kürzer, die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt und es gibt keine überflüssigen mehrfachen Prüfungen bei geringeren Änderungen der Pläne. Das Gesetz ist ein guter Schritt auf dem Weg zur Planungsbeschleunigung und Digitalisierung im Baubereich.”