Mit der Reform des Sanktionenrechts reduzieren wir Ersatzfreiheitsstrafen und befördern eine angemessene Bestrafung von Hasskriminalität. Das Gesetz wollen wir noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die Reform des Sanktionenrechts ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Ersatzfreiheitsstrafen werden dann verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Doch sie sind teuer und bringen Menschen trotz geringen Unrechts in Haft. Wir werden die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen halbieren. Damit bringen wir eine sinnvolle Entlastung für die Betroffenen und die Länder auf den Weg.
Ersatzfreiheitsstrafen grundsätzlich zu vermeiden, ist auch ein soziales Gebot. Denn Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit oder psychische Erkrankungen sind hier besondere Risikofaktoren. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dafür zwei sehr gute Verbesserungen erreicht. Erstens wird die Situation von nahe am Existenzminimum lebenden Personen künftig schon bei der Bemessung der Geldstrafe besser berücksichtigt. Zweitens wird der oft bestehende Automatismus zwischen Verhängung der Geldstrafe und Inhaftierung durch die Einschaltung der Gerichtshilfe durchbrochen. Diese sucht die Betroffenen persönlich auf und leistet Hilfestellung bei Alternativen wie gemeinnütziger Arbeit oder Ratenzahlung.“
Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft. Deswegen stellen wir klar, dass ‚geschlechtsspezifische‘ und ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichtete‘ Tatmotive zu höheren Strafen führen müssen. Dadurch wollen wir auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden als Mord befördern. Patriarchale Besitzansprüche und Vorstellungen von einer Ungleichwertigkeit der Geschlechter müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen berücksichtigt werden.“