Im ersten Quartal 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 5,2 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus 3,85 Milliarden Euro für Kriegswaffen und 1,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 3,8 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie bereits im Gesamtjahr 2023, sowohl das Drittland [1] mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Staatssekretär Sven Giegold:
Mit einem Anteil von 74 % am Gesamtgenehmigungswert des 1. Quartals 2024 ist die Ukraine weiterhin das Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexporte. Die Zahlen sind ein Abbild der fortdauernden und weitreichenden deutschen Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg.

Zugleich bilden die veröffentlichten Werte des 1. Quartals die ergriffenen Maßnahmen für effizientere Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle ab: Da ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO– und NATO-gleichgestellte Länder sowie enge Partnerländer seit dem 1. September 2023 im Wege sogenannter Allgemeiner Genehmigungen erfolgt, werden diese Ausfuhren nicht mehr unter Einzelgenehmigungswerten, sondern mittels nachträglicher Meldungen erfasst. Für die Einordung der Zahlen ist dabei eine Gesamtbetrachtung von Einzelgenehmigungswerten und den Meldewerten entscheidend.

Zur Einordnung der Genehmigungswerte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Im Kern geht es um eine beschleunigte Zusammenarbeit mit Bündnis- und Wertepartnern, ein Großteil entsprechender Ausfuhren in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte Länder erfolgt nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (nähere Informationen zum Maßnahmenpaket 1 hier).

Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben, soweit bereits vorliegend werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.

Den eingeschlagenen Weg hin zu einer effektiven und effizienten Exportkontrolle haben das BMWK und das BAFA mit weiteren Maßnahmenpaketen, die seit 8. Januar bzw. 1. April 2024 in Kraft sind, konsequent fortgesetzt. Nähere Information zu den Maßnahmepaketen in der Rüstungsexportkontrolle finden Sie unter: Maßnahmenpaket 2Maßnahmenpaket 3 sowie hier. Weitere Vorschläge zur Vermeidung unnötiger Bürokratie im Bereich der Exportkontrolle prüft das BMWK fortlaufend.

Die Werte im Einzelnen

Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern entfallen 4,72 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder [2], die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, während 521 Millionen Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen auf die sonstigen Drittländer entfallen.

Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im ersten Quartal 2024 Genehmigungen im Wert von rund 3,8 Milliarden Euro erteilt (im ersten Quartal 2023 betrug der Wert 497 Millionen Euro). Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Länder entfielen rund 311 Millionen Euro (anteilig rund 41 Millionen Euro Kriegswaffen und 270 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter). Neben der Ukraine, der Republik Korea und Singapur entfielen rund 521 Millionen Euro auf weitere Drittländer.

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2024 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen.

LandSumme Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allgemeine Genehmigung 33 in Euro
Ukraine3.809.991.318
Singapur584.409.686
Indien143.424.085
Saudi-Arabien*126.387.902
Katar97.030.983
Vereinigte Staaten62.585.412
Algerien40.000.163
Brasilien39.941.112
Kanada26.364.720
Spanien25.892.735

* Genehmigungen wurden fast ausschließlich für Gemeinschaftsprojekte oder im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten bzw. Kooperationen mit EU– und NATO-Partnern erteilt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Quartal 2024 auf 28,2 Millionen Euro (erstes Quartal 2023: 16,8 Millionen Euro). Davon entfielen 8,3 Millionen Euro und damit rund 30 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (19,9 Millionen Euro) entfielen 99 Prozent auf die Ukraine.

Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 4,9 Milliarden Euro (anteilig 3,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und 1,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter).

In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit 3,8 Milliarden Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus (allein rund 77 Prozent des Werts der Drittländer). Zusammen mit der Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den Drittländern ca. 4,4 Milliarden Euro und damit rund 89 Prozent auf diese Länder.

Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer [3] in Höhe von rund 4 Milliarden Euro (anteilig rund 3 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 1 Milliarde Euro sonstige Rüstungsgüter). Auch bei den Entwicklungsländern, die zu den Drittländern gehören, trägt die Unterstützung der Ukraine ganz wesentlich zum Gesamtwert bei. So liegt der Anteil der Ukraine in der Gruppe der Entwicklungsländer bei rund 95 Prozent.

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[1] Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S.
[2] Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.
[3] Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).

(c) BMWK, 19.04.2024

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