In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 8,76 Mrd. €erteilt (anteilig 4,3 Mrd. € Kriegswaffen und 4,46 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Hauptempfängerland ist die Ukraine mit über drei Milliarden Euro.
Die Genehmigungen für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und die Republik Korea machen – wie schon im Vergleichszeitraum 2022 – erneut rund 90 % des Gesamtwerts (7,9 Mrd. € von 8,76 Mrd. €) aller erteilten Einzelgenehmigungen aus und entfallen damit auf Bündnis- und enge Partnerländer. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Gesamtwert 5,64 Mrd. €.
Staatssekretär Sven Giegold:Die fortwährende Unterstützung Deutschlands für die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zeigt sich weiter deutlich in den Genehmigungswerten der Rüstungsexporte. Unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten ist es außerdem unabdingbar, die Zusammenarbeit mit unseren Bündnis- und Wertepartnern zu intensivieren und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Genehmigungen für enge Partnerländer werden daher seit Monatsbeginn konzentriert in Form sogenannter Allgemeingenehmigungen erteilt, sofern die Güter nicht für den Reexport bestimmt sind. Die so erreichte Vereinfachung von Verwaltungsprozessen ermöglicht es, die Kontrolle auf kritische Ausfuhren in sonstige Drittländer zu fokussieren, insbesondere mit Blick auf die Kernfrage der Menschenrechtsbelange.
Im Einzelnen:
Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden in den ersten drei Quartalen 2023 Genehmigungen im Wert von rund 3,3 Mrd. €erteilt (im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Wert 775 Mio. €). Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO- gleichgestellte Länder1entfielen rund 4,33 Mrd. € (anteilig 1,57 Mrd.€ Kriegswaffen und 2,76 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen ca. 1,03 Mrd. € auf die Ausstattung der ungarischen Streitkräfte. Neben der Ukraine und der Republik Korea entfielen 860 Mio. € auf weitere Drittländer2 (im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Wert 579 Mio. €). Dies entspricht rund 10 % des Gesamtgenehmigungswertes.
Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2023 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:
Land | Wert in Euro |
---|---|
Ukraine | 3.323.108.183 |
Ungarn | 1.033.561.998 |
Vereinigte Staaten | 466.900.256 |
Vereinigtes Königreich | 393.937.654 |
Polen | 321.663.974 |
Frankreich | 271.445.733 |
Republik Zypern | 269.039.857 |
Finnland | 255.760.721 |
Republik Korea | 251.226.228 |
Österreich | 234.160.090 |
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen in den ersten drei Quartalen 2023 auf rund 56,6 Mio. € (erstes Halbjahr 2022: 77,7 Mio. €). Davon entfielen 50,5 Mio. € und damit rund 89 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO- gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt. Genehmigungen an Drittländer betrafen eine UN-Mission im Irak sowie eine UN-Mission im Libanon, Kosovo, die Republik Korea und die Ukraine.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jüngst Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU– und NATO-Partner sowie enge Partnerländer wurden beschleunigt, indem diese Entscheidungen seit 1. September 2023 nicht mehr in Form einer Einzelfallentscheidung ergehen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen. Bei sonstigen Drittländern bleibt es vorrangig bei einer Einzelfallprüfung, um hier eine zielgenaue Kontrolle sicherzustellen. Um das Verhältnis zwischen Verfahrensbeschleunigung auf der einen Seite und restriktiver Kontrolle auf der anderen Seite angemessen auszugestalten, sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, die auf Grundlage der Allgemeinverfügungen getätigten Rüstungsexporte dem BAFA zu melden. Die Meldedaten hierzu werden für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2023 erstmals ab dem 15. Januar 2024 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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1 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.
2 Drittländer einschließlich der Ukraine und Südkorea: rund 4,43 Mrd. € (anteilig 2,73 Mrd. € Kriegswaffen und 1,7 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee= DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste)) in Höhe von rund 3,77 Mrd. € (anteilig 2,67 Mrd. €Kriegswaffen und 1,1 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).
(c) BMWK, 02.10.2023