Im ersten Quartal 2025 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 846 Millionen Euro für Kriegswaffen und rund 621 Millionen Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen.

Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 573 Millionen Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie im Gesamtjahr 2024, sowohl das Drittland1 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Zur Einordnung der Genehmigungswerte:

Bei der Kontrolle von Rüstungsexporten folgt die Bundesregierung ihrer restriktiven Grundlinie und der Nationalen Sicherheitsstrategie. Bei Rüstungsexportentscheidungen finden Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besondere Berücksichtigungund eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik berücksichtigt zugleich auch die Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation.

Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist dabei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung gekennzeichnet. Dabei wird insbesondere das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und sein vorgesehener Verwendungszweck berücksichtigt. Die Exportstatistik unterliegt im Hinblick auf einzelne Länder durch den Genehmigungswert einzelner oder mehrerer Großprojekte regelmäßig großen Schwankungen.

Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Verwaltungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Für die Exportkontrolle haben BMWK und BAFA seit September 2023 vier Pakete zur nachhaltigen Beschleunigung der Exportvorgänge auf den Weg gebracht (vgl. zum jüngsten vierten Maßnahmenpaket die Pressemitteilung des BMWK). Für die Rüstungsexportkontrolle wurde für einen Großteil der Ausfuhren in Partnerstaaten das Verfahren der Einzelgenehmigung durch Allgemeine Genehmigungen ersetzt, die eine sofortige Lieferung ermöglichen. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie für die Allgemeine Genehmigung Nr. 33 bereits vorliegen, werden diese in die nachfolgende Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.

Die Werte im Einzelnen:

Im ersten Quartal 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern rund 1,18 Milliarden Euro und damit rund 80 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder2, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 291 Millionen Euro und damit rund 20 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf die sonstigen Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im ersten Quartal 2025 Genehmigungen im Wert von rund 573 Millionen Euro erteilt, darunter vor allem von der Bundesregierung finanzierte Vorhaben. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 588 Millionen Euro (anteilig rund 367 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 221 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter).

Für die folgenden zehn Länder wurden im ersten Quartal 2025 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter verzeichnet:

LandSumme Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allgemeine Genehmigung Nr. 33 in Euro
Ukraine573.028.997
Katar166.634.471
Estland112.007.116
Slowakei66.706.650
Schweden52.601.046
Schweiz47.923.750
Frankreich41.768.684
Vereinigte Staaten38.506.080
Japan28.076.185
Israel27.973.483

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Quartal 2025 auf rund 17 Millionen Euro (im Vergleichszeitraum 2024: 28,2 Millionen Euro). Davon entfielen rund 8,9 Millionen Euro und damit rund 52 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (rund 8,2 Millionen Euro) entfielen rund 96 Prozent auf die Ukraine.

Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 878 Millionen Euro, anteilig: rund 478 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 400 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter. In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit rund 573 Millionen Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus (rund 65 Prozent des Werts der Drittländer). Auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine entfielen bei den Drittländern rund 587 Millionen Euro und damit rund 67 Prozent der Rüstungsexporte. Rund 291 Millionen Euro entfielen auf weitere Drittländer.

Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste) in Höhe von rund 591 Millionen Euro (anteilig: rund 322 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 269 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter). Der Anteil der Ukraine in dieser Gruppe liegt bei rund 97 Prozent.

[1] Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S.

[2] Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.

BMWK, 03.04.2025

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