Im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2022 (Rüstungsexportbericht 2022), der dem Bundestag als Unterrichtung (20/10010) vorliegt, schreibt die Bundesregierung, dass sich für das Jahr 2022 „klare Linien“ zeichnen ließen: Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg – „gerade auch durch die Lieferung von Rüstungsgütern“. Mit über einem Viertel (26,9 Prozent) des Wertes aller Rüstungsexportgenehmigungen an erster Stelle der Empfängerländer.
Deutschland sei, so heißt es im Bericht weiter, ein verlässlicher Bündnispartner, der zur Verteidigungsfähigkeit enger Partnerländer (wie insbesondere EU-, Nato- und Nato-gleichgestellter Länder) beitrage. Dies zeige sich an dem hohen Anteil von circa 92 Prozent der Genehmigungswerte für diese Länder im Berichtsjahr 2022. Eine restriktive Behandlung komme hingegen im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung den sonstigen Drittländern zu; entsprechend gering sei der Anteil der Genehmigungswerte (7,8 Prozent) für diese Länder.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung nach eigenen Angaben im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen: „Eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein auf Basis der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraumes ist kein tauglicher Gradmesser für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik.“ Der Begriff der Rüstungsgüter umfasse eine ganze Spannbreite von Gütern, die über die öffentliche Diskussion zu Rüstungsexporten beherrschenden Begriffe wie zum Beispiel „Waffen“ oder „Panzer“ weit hinausgehen, heißt es in dem Bericht. Der Güterkreis der Ausfuhrliste für Rüstungsgüter beinhaltet beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge.
Der Rüstungsexportbericht weist für das Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 8,362 Milliarden Euro aus(2021: 9,352 Milliarden Euro). Bei den Sammelausfuhrgenehmigungen wurden 87 mit einem Gesamtwert von 701,7 Millionen Euro erteilt. Bei den Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen belief sich der Gesamtwert der Genehmigungen im Jahr 2022 auf 87,1 Millionen Euro (2021: 43,9 Millionen Euro). Davon entfielen 86,04 Millionen Euro und damit rund 99 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/Nato- und Nato-gleichgestellte Länder. Der restliche Genehmigungswert entfällt auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine.
(c) HiB Nr. 193, 25.03.2024