Wie resilient, also wie widerstands- und anpassungsfähig reagiert der Rechtsstaat auf Krisen wie den Klimawandel, die Corona-Pandemie oder den Krieg Russlands gegen die Ukraine? Welche Reaktionsmöglichkeiten sind angesichts der zunehmend internationalen Herausforderungen bei der Bewältigung derartiger Krisen überhaupt noch gegeben? Stehen letztlich in derartigen Situationen gar grundrechtliche „Selbstverständlichkeiten“ zur Debatte? Zwei Tage lang diskutierten rund 80 Teilnehmende der Veranstaltung „Resilienz des Rechts“ im Rahmen der Reihe „Bremer Gespräche zum Rechtsstaat“ auf Einladung der Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen – und das durchaus lebhaft und lebensnah. So berichtete beispielsweise Prof. Dr. Susanne Baer von den Herausforderungen, vor die sie insbesondere die Corona-Pandemie als Richterin des Bundesverfassungsgerichts stellte– denn temporäre Einschränkungen von Grundrechten und der Berufsfreiheit, wie sie durch die Pandemie zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung plötzlich diskutiert wurden, seien bis dato kaum vorstellbar gewesen.
Gleichwohl – dies vielleicht als Fazit der zweitätigen Veranstaltung, bei der neben Prof. Dr. Baer zahlreiche weitere Vortragende, wie Bundesanwalt Kai Lose, der frühere Hamburger Justizsenator und heutige Bundestagsabgeordnete, Dr. Till Steffen bis hin zum Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Prof. Dr. Frank Arloth, Impulse für die jeweils anschließende Diskussion gaben, habe sich der Rechtsstaat – trotz aller Herausforderungen – auch in den vergangenen Krisen bewährt.
Nichtsdestotrotz müsse immer wieder klargemacht werden: „Der Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung stehen auch durch andere Krisen nicht zur Disposition. Wie wichtig es ist, dies immer wieder klar zu machen, haben einmal mehr nicht nur die Vortragenden hier vor Ort, sondern auch die anschließenden Diskussionen während unserer Veranstaltung gezeigt. Ich kann mich bei den Vortragenden und den Teilnehmenden dieser Fachtagung für die angeregte Diskussion nur bedanken. Sie hat gezeigt, dass es sich lohnt und unabdingbar ist, sich abseits des Tagesgeschäfts und abseits der gerade in Krisen oft drängenden Entscheidungen grundsätzlich darüber auszutauschen, wie der Rechtsstaat mit Krisensituationen umgeht“, so der Bremer Justiz-Staatsrat, Björn Tschöpe, zum Abschluss der 3. Bremer Gespräche zum Rechtsstaat.
Quelle: Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, Pressemitteilung vom 3. September 2022