Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts der Bundesregierung (20/9471) Stellung genommen. In der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (20/10015) schlägt die Länderkammer vor, Ermittlungsbehörden einen größeren Werkzeugkasten an die Hand zugeben, wenn sie wegen des „Verschwindenlassens von Personen“ ermitteln. Diesen Straftatbestand will die Regierung mit ihrem Entwurf als Paragraf 234b im Strafgesetzbuch aufnehmen.
Wie der Bundesrat ausführt, ist nach dem Entwurf bislang vorgesehen, dass die Ermittler die Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen sollen. Die Länderkammer will darüber hinaus, dass in diesen Fällen auch die retrograde Verkehrsdatenerhebung und die Onlinedurchsuchung genutzten werden können. Entsprechende Anpassungen sollen demnach in den einschlägigen Katalogen der Strafprozessordnung vorgenommen werden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle die Vorschläge prüfen.
(c) HiB Nr. 13, 11.01.2024