Der Umgang mit elektronischen Behördenakten soll für die Gerichte erleichtert werden. Die Standards für die Übermittlung an die Gerichte sollen vereinheitlicht werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Bisher werden die Akten sehr uneinheitlich und überwiegend ohne maschinenlesbaren Datensatz übermittelt, was die Handhabung durch die Justiz erheblich erschwert. Die Verordnung sieht bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen vor. So wird auch die Übermittlung über Ländergrenzen hinweg erleichtert.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:
„Die Digitalisierung der Justiz bleibt eine wichtige Aufgabe. Die Verordnung ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Gerichte. Es reicht nicht aus, dass die Akten bei den Behörden und in der Justiz elektronisch geführt werden. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese unkompliziert von A nach B übermittelt werden und die Gerichte diese unkompliziert und schnell lesen und nutzen können. Das wollen wir mit unserer Verordnung sicherstellen und lästige Mehrarbeit, die durch unterschiedliche Aktenführung entsteht, vermeiden. So stärken wir die Leistungsfähigkeit der Justiz. Hiervon profitieren auch die Behörden und die Bürgerinnen und Bürger“
Der Entwurf für eine Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor:
Der Entwurf regelt, dass elektronische Akten an Gerichte elektronisch übermittelt werden sollen und macht dazu verschiedene technische Vorgaben, insbesondere:
- Elektronische Dokumente einer Akte sind grundsätzlich auf dem sicheren Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach der Behörde und der elektronischen Poststelle des Gerichts zu übermitteln.
- Für die Übermittlung wird das Dateiformat PDF festgelegt.
- Es werden Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. Dezember 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
(c) BMJ, 28.10.2024